Pressemitteilung BDK Bundesverband deutscher Kunstversteigerer e. V.

Köln, 29. November 2023

Deutsche Kunstauktionshäuser leisten Enormes bei Restitution und Provenienzforschung und setzen sich verstärkt für gütliche Einigungen ein

Auch in dieser Saison finden führende Mitglieder des Bundesverbands deutscher Kunstversteigerer e. V. (BDK) wieder viele erfolgreiche Lösungen

Lange Zeit galt Restitution vorwiegend als ein Thema der großen angelsächsischen Kunstauktionshäuser. Spätestens seit dem Fall Gurlitt professionalisieren sich zunehmend auch die führenden deutschen Versteigerer auf diesem Gebiet. Die großen Auktionshäuser beschäftigen inzwischen teilweise mehrere Provenienzforscher und Provenienzforscher- innen. Deren Aufgabenkreis dehnt sich permanent aus, was sie leisten ist beachtlich: Jährlich restituieren sie inzwischen circa 25 problembehaftete Kunstwerke oder erzielen eine gütliche Einigung zwischen dem Einlieferer und dem ursprünglichen Besitzer beziehungsweise dessen Erben. Zum Vergleich: Die sogenannte Limbach-Kommission (Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut) hat in den vergangenen 20 Jahren ihres Bestehens gerade einmal 23 Fälle geklärt!

So konnte in dieser Saison das Kunsthaus Lempertz nach sorgfältigen Provenienzrecherchen beim „Selbstbildnis, liegend“ von Max Pechstein aus dem Jahr 1909 letztlich offene Fragen in Hinsicht auf Provenienz und Eigentum endgültig klären. Das Gemälde, das Anfang Dezember in Köln zum Aufruf kommt, hat einen Schätzpreis von anderthalb bis zwei Millionen Euro und ist damit eines der teuersten Bilder, das auf Grundlage einer gütlichen Einigung bislang in deutschen Kunstauktionshäusern angeboten wurde. KARL & FABER Kunstauktionen erzielte bei Lovis Corinths Gemälde „Blumen in einer Vase“ von 1910, das in der Lost Art Datenbank als Raubkunst registriert war, eine gütliche Einigung zwischen dem Einlieferer und den Nachkommen des ursprünglichen Besitzers Hugo Winter. Und Ketterer Kunst erreichte, dass Emil Noldes Gemälde „Palmen“ von 1915 im Dezember frei von Restitutionsansprüchen versteigert werden kann – „in freundlichem Einvernehmen und bester Übereinstimmung mit den Erben nach Dr. Ismar Littmann“. Und schließlich führt das Haus Neumeister in München regelmäßig Veranstaltungen zum Thema Provenienzforschung durch, zuletzt Ende Oktober dieses Jahres.

„Der deutsche Kunsthandel ist bereits seit Jahren aktiv, wenn es ums Thema ‚Restitution und Provenienz‘ geht“, betont Dr. Rupert Keim, Präsident des BDK und Geschäftsführender Gesellschafter von KARL & FABER Kunstauktionen. Er initiierte im Jahr 2019 in München das Symposium „Fair und gerecht? Restitution und Provenienz im deutschen Kunstmarkt“, veranstaltet von der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel. Dazu erschien 2022 der gleichnamige Tagungsband mit einem Beitrag von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier. Dieser forderte von der Bundesregierung, mit einem maßvollen, alle Seiten berücksichtigenden Gesetz endlich Rechtssicherheit auf diesem Gebiet herzustellen.

Den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden der Beratenden zitiert auch der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom Sommer 2023. Darin hat der BGH dem Deutschen Zentrum Kulturverluste (DZK) erhöhte Sorgfaltspflichten bei der Eintragung und Pflege der Lost Art Datenbank auferlegt. „Wenn das DZK diesen Vorgaben folgt, wird sich die begleitende vertragliche Lösung verfolgungsbedingter Vermögensverluste im deutschen Kunsthandel wesentlich verbessern“, so Dr. Rupert Keim.

Private Sammler und Händler können sich bei Restitutionsfragen vor allem an den in § 44 des Kulturschutzgesetzes normierten Sorgfaltspflichten orientieren beziehungsweise freiwillig an den Regeln des Washingtoner Abkommens von 1998, das allerdings allein für Institutionen der öffentlichen Hand gilt.

Der Bundesverband deutscher Kunstversteigerer e.V. (BDK) wurde 1969 gegründet. In ihm sind die führenden Auktionshäuser für Kunstobjekte und Bücher zusammengeschlossen, die der Verband in der Rechts-, Wirtschafts- und Kulturpolitik vertritt.
Die dem BDK angehörenden Unternehmen sind hohen Standards der Kunstvermittlung verpflichtet. Sie richten ihre Tätigkeit an einem Verhaltenskodex aus, der verbindliche Regeln für ihren Marktauftritt festlegt. Diese freiwillige Verpflichtung dient nicht zuletzt dazu, den Kunden unserer Mitglieder das Wesentliche jedes Kunsterwerbs, die Freude am originalen Objekt, ungetrübt zu ermöglichen.

Die Branche sieht sich insbesondere seit der jüngeren Vergangenheit neuen Herausforderungen ausgesetzt, sei es durch die sich verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen, wie das 2016 in Kraft getretene Kulturgutschutzgesetz, die Digitalisierung und Globalisierung des Kunstmarktes oder die zunehmende Bedeutung der Provenienzforschung. Darum hat es sich der BDK zur Aufgabe gemacht, die Leistungsfähigkeit seiner Mitglieder in diesen Feldern zu fördern, ihr Erscheinungsbild und ihre gemeinsamen Interessen in der Öffentlichkeit transparent zu vertreten und dadurch den Kunsthandelsstandort Deutschland zu stärken.

 

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